Wichtige Information zum Antikorruptionsgesetz

Liebe Arztpraxen,

das seit dem 3. Juni 2016 geltende „Antikorruptionsgesetz“ hat für mehr Verunsicherung am Markt als Klarheit gesorgt.

Wir sind – nicht zuletzt aufgrund eines uns vorliegenden Rechtsgutachtens – nach wie vor überzeugt, dass die kostenlose Abgabe von Blutzuckermessgeräten nicht den Tatbestand der Korruption gemäß § 299 a, b StGB erfüllen kann.

Dennoch halten wir es für angebracht, bis zu einer eindeutigen Klärung dieser Frage durch Rechtsprechung oder Politik, keine kostenlosen Testgeräte an Arztpraxen zu geben. Ausgenommen sind davon Testgeräte, die von der Praxis zu Demonstrations- und Schulungszwecken eingesetzt werden, die weiterhin bedarfsgerecht von aktivmed abgegeben und in der Praxis verwendet werden dürfen.

Mit besten Grüßen

Robin Brünger, Maik Hesselink

Geschäftsführer aktivmed GmbH

Gesundheit